Unsere Schule A bis Z
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A
Advents-impuls
Der Adventsimpuls ist eine schulische Veranstaltung, die während des Unterrichtsvormittags durchgeführt wird. Nach Absprache mit Pfarrer Sohn findet diese Feierstunde 3-4 mal im Advent statt.
Anfangsunterricht
lm Stundenplan der Klasse 1 wird der Unterricht mit der Bezeichnung AU = Anfangsunterricht ausgewiesen. Um den Kindern den Übergang in die Schule und somit zum zielorientierten Lernen zu erleichtern, wird am Anfang sehr auf die Bedürfnisse der Kinder eingegangen. Der Unterricht erfolgt vielfach fächerübergreifend.
Anne Frank
Anne Frank ist die Namensgeberin unserer Schule. Bekannt wurde das jüdische Mädchen durch die Veröffentlichung ihres Tagebuches durch ihren Vater, der als einziger der Familie den Holocaust überlebte. Anne stirbt 15-jährig im Lager Bergen-Belsen. Am Gedenktag an die Opfer des Nationalsozialismus am 27. Januar führen wir altersgerechte Projekte durch, die das Schicksal dieses jüdischen Mädchens beleuchten.
Anwesenheitspflicht
Für unsere Schüler besteht Schulpflicht. Die Schülerinnen und Schüler müssen pünktlich zum Unterrichtsbeginn anwesend sein. Das Verlassen des Schulgeländes vor Unterrichtsschluss ist nur bei entsprechender Kenntnis der zu dieser Zeit unterrichtenden Lehrkraft gestattet.
Aufsicht
Während des Unterrichts, kurz vor und nach dem Unterricht und in den Pausen werden die Schüler von Lehrkräften beaufsichtigt. Die Aufsichtsführende Lehrkraft achtet auf die Einhaltung der Regeln und ist Ansprechpartner bei Streitigkeiten. Bei einem Unfall leitet sie erforderliche Schritte ein. Nach dem Unterricht verlassen die Schülerinnen und Schüler zügig das Schulgelände. Der Schulweg unterliegt nicht mehr der Aufsichtspflicht der Lehrkräfte. Für Kinder im Ganztag stehen bei allen Aktionen Aufsichtskräfte zur Verfügung. Anweisungen dieser Kräfte sind von den Kindern zu befolgen.
B
Befreiung vom Religionsunterricht
Soll Ihr Kind den Religionsunterricht der eigenen Konfession nicht besuchen, haben Sie die Möglichkeit, es abzumelden. Eine schriftliche Erklärung muss für das erste Schulhalbjahr spätestens innerhalb von zwei Wochen nach den Sommerferien, für das zweite Schulhalbjahr spätestens bis zwei Wochen - nach Halbjahresbeginn bei der Schule (Schulleitung) eingegangen sein.
Beurlaubung
Besteht ein wichtiger Grund, können die Klassenlehrer ein Kind bis zu 2 Tagen, der Schulleiter bis zu 2 Wochen im Vierteljahr, beurlauben. Dazu muss von den Erziehungsberechtigten, möglichst eine Woche vorher, ein schriftlicher Antrag gestellt werden. Vor und nach den Schulferien ist eine Beurlaubung nur in besonders begründeten Ausnahmefällen möglich und kann nur vom Schulleiter ausgesprochen werden. Das Formular ist im Sekretariat erhältlich.
Bewegliche Ferientage
Jeder Schule stehen 8 bewegliche Ferientage zu. Die beweglichen Ferientage werden mit den anderen Schulen der Stadt abgestimmt. Sie sind im Ferienplan ausgewiesen.
Buchausstellung
In jedem Schuljahrfindet am ersten Elternsprechtag im November eine Bücherausstellung statt. Hier können Sie aktuelle Kinderbücher und Ratgeber anschauen. Bestellungen müssen Sie dann beim Büchergeschäft tätigen.
Bundesjugendspiele
An unserer Schule werden Winter-und Sommerbundesjugendspiele durchgeführt. Die Termine werden bei Schuljahresbeginn festgelegt und im Kalender eingetragen.
C
Computer
Wenn es sinnvoll erscheint, werden im Unterricht Laptops und iPads eingesetzt.
E
Einschulung
Die Einschulung der neuen Erstklässler findet in der ersten Woche des neuen Schuljahres statt. Der Tag der Einschulung wird von der Schulkonferenz festgelegt. Der Termin wird den Eltern in den Einschulungsunterlagen mitgeteilt.
E-Mail
Unter der Adresse schulleitung@afs-furtwangen.de können Sie die Schule per Mail erreichen
Elternbeirat
Alle Klassenelternvertreter und Stellvertreter bilden den Elternbeirat. Diese wählen einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter. Die Aufgabe der Elternvertreter ist unter anderem das Interesse und die Verantwortung der Eltern an der Erziehung zu wahren und Gelegenheit zur Information und Aussprache zu geben. Weitere Information: Landesrecht BW, Schulgesetz
Elternmitarbeit
Die Eltern haben vielfältige Möglichkeiten der Mitarbeit: z.B.: - in verschiedenen Elterngremien wie Klassenpflege, Elternbeirat, Gesamtelternbeirat, Schulkonferenz - bei den Hausaufgaben - als Lesepate - bei Schulveranstaltungen (z.B.: Bundesjugendspiele Leichtathletik) - als Begleitpersonen bei Jugend trainiert für Olympia - im Förderverein. Nach neuen Erkenntnissen fördert eine positive Einstellung der Eltern zur Schule den Schulerfolg des Kindes.
Elternsprechtag
Am Elternsprechtag besteht für alle Eltern die Möglichkeit, den Leistungsstand ihres Kindes zu erfahren. Die Elternsprechtage werden zu Schuljahresbeginn festgelegt und in der Jahresplanung ausgewiesen. In der Regel wird der erste Elternsprechtag im November durchgeführt, der zweite zum Ende des ersten Schulhalbjahres, bei Klasse 3 im zweiten Halbjahr. Terminierung und Gestaltung liegt in der Hand des einzelnen Klassenlehrers.
F
Ferien
Der Ferienplan wird auf die Homepage gestellt und kann dort ausgedruckt werden. Außerdem ist er in der Stay Informed App einsehbar. Sollten sie diese Möglichkeit nicht haben, wenden Sie sich bitte an den Klassenlehrer oder an die Elternvertreter.
Förderverein
Unsere Schule hat einen Förderverein, der sich auf neue Mitglieder freut. Der Förderverein unterstützt die Schule bei Veranstaltungen und stellt Mittel für die Kinder zur Verfügung wie Materialien, Spiele, Spielgeräte, Bücher, Frischobst. Der Mindestmitgliedsbeitrag beträgt 10€ pro Jahr. Kontakt: foerderverein@afs-furtwangen.de
Frühaufsicht
Die Frühaufsicht beginnt um 7:40 Uhr in den Klassenzimmern für Kinder, die zur ersten Stunde Unterricht haben. Ganztageskinder, die keinen Unterricht haben, treffen sich unaufgefordert im Ganztageszimmer und werden dort betreut. Der Aufsichtsraum darf nur nach Absprache mit der Aufsicht verlassen werden. Während der Aufsichtszeit gelten die Regeln der Schulordnung.
Frühstück
Das erste Frühstück sollten die Kinder zu Hause eingenommen haben. Ihr zweites Frühstück nehmen die Kinder in der Regel vor der großen Pause ein. Das Pausenvesper sollte ausgewogen sein (z. B. Vollkornbrot mit Käse und Salatblatt und Gemüse- oder Obstschnitze) und je nach Größe des ersten Frühstücks in der Menge angemessen.
Fundstücke
Kleidungsstücke, deren Besitzer nicht ausfindig gemacht werden können, werden im Eingangsbereich gesammelt. Dort können die Kinder und die Eltern die Fundstücke einsehen. Am Ende des Schuljahres werden sie in die Kleiderkammer gegeben.
G
Ganztag
Die Anne Frank Schule ist eine offene Ganztagesschule. Ihr Kind wird vor und nach dem Unterricht betreut, nimmt an der Schule eine Mittagsmahlzeit ein und besucht nach den Hausaufgaben eines der Angebote. Die Ganztagsbetreuung findet montags, dienstags und donnerstags statt. Die Anmeldung ist verbindlich für alle 3 Tage, ein ganzes Schuljahr lang. Bei Kindern im ersten Schuljahr können bis zu den Herbstferien noch Ausnahmeregelungen getroffen werden. Der Ganztag endet jeweils um 15:45 Uhr.
Gottesdienst
Zu den Schülergottesdiensten sind alle Schüler unserer Schule eingeladen. Die Termine werden den Schülern bekanntgegeben.
H
Handy
Ihr Kind benötigt in der Schule kein Handy. Sollte aus zwingenden Gründen dennoch eines mitgeführt werden, hat dies während der Schulzeit und in der Pause ausgeschaltet und sicher verwahrt zu sein. Bei Verstößen wird das Handy ihrem Kind abgenommen. Siehe „gefundene Sachen“ unter „Fragen/Antworten“
Hausaufgaben
Hausaufgaben dienen dazu, Gelerntes zu üben oder zu vertiefen, Angefangenes fertigzustellen oder etwas für den kommenden Unterricht vorzubereiten. Hausaufgaben werden von den Kindern aufgeschrieben. Die reine Arbeitszeit soll bei Kindern in Klasse 1 im Durchschnitt 30 Min betragen, bei Viertklässlern etwa bei 1 Stunde liegen. Großen Wert soll daraufgelegt werden, dass die Kinder ihre Aufgaben selbstständig erledigen.
Hausschuhe
Während der Herbst- und Wintermonate tragen die Kinder im Schulgebäude Hausschuhe. Diese werden vor den jeweiligen Klassenzimmern im Regal untergebracht. Gerne können auch Schuhe, die den Kindern bis zum nächsten Sommer zu klein wären, aufgetragen werden.
Hof Pause
Die Schüler finden sich im Pausenhof ein. Unter Beachtung der aufgestellten Regeln können sich die Schülerinnen und Schüler dort frei bewegen und die zur Verfügung gestellten Geräte und Spielsachen benutzen.
I
lnfektionsschutz
Einige Krankheiten sind meldepflichtig. Dass diese Erreger sich nicht verbreiten können, dürfen infizierte Personen bis zum Ende der Erkrankung die Schule nicht besuchen. Die meldepflichtigen Erkrankungen sind im Infektionsschutzgesetz aufgelistet.
J
Jugendbegleiter
Jugendbegleiter sind außerschulische Mitarbeiter. Sie arbeiten im Unterricht mit oder sind im Ganztag eingesetzt und bereichern die Angebote durch ihr spezielles Wissen.
Jugendmusikschule
Seit vielen Jahren besteht eine enge Zusammenarbeit unserer Schule mit der Musikschule. Jedes Jahr steilen Musiklehrer das von ihnen unterrichtete Musikinstrument vor. Die Kinder haben die Möglichkeit, diese Instrumente auszuprobieren. Zu günstigen Konditionen können die Kinder Musikunterricht in Gruppen besuchen. Dieser findet nach Absprache mit den jeweiligen Lehrern statt. Darüber hinaus gibt es jährliche musikalische Projekte, die von Musiklehrern der Jugendmusikschule innerhalb des Regelunterrichts durchgeführt werden.
Jugend trainiert für Olympia
Unsere Schule nimmt an vielen sportlichen Veranstaltungen teil. Die Auswahl der Teilnehmer - die vorwiegend aus den Klassen 3 und 4 sind - übernehmen die Sportlehrer. Für einige Wettbewerbe sind vorher ein paar Trainingseinheiten nötig. Die entsprechenden Teilnehmer werden dazu eingeladen.
K
Klassenkonferenz
Alle Lehrer, die an der Kasse unterrichten, bilden die Klassenkonferenz. Sie entscheiden über Fragen der Erziehungs- und Unterrichtsarbeit der Klasse.
Klassenpflegschaft
Eltern und Schule haben eine gemeinsame Verantwortung für die Erziehung der Kinder und sollten zusammenarbeiten. Mindestens einmal pro Schulhalbjahr treffen sich die Eltern einer Klasse zur Klassenpflege. Hier werden Fragen und Anregungen, die die Gesamtklasse betreffen, besprochen. Der Termin wird mit deren Klassenlehrer abgesprochen. Beim ersten Treffen wählen sie einen Klasseneltern-vertreter und einen Stellvertreter. Der Klassenelternvertreter führt den Vorsitz bei den Sitzungen. Eine Sitzung muss auch einberufen werden, wenn ein Viertel der Eltern, der Schuleiter, der Elternbeiratsvorsitzende oder der Klassenlehrer dies fordern. Weitere Information: Landesrecht BW, Schulgesetz
Kopfläuse
Wenn in einer Klasse Läuse auftreten, bekommen die Kinder dieser Klasse ein Schreiben mit. Bitte kontrollieren sie dann in der folgenden Zeit die Haare ihres Kindes sehr sorgfältig. Sollten Nissen oder Läuse entdeckt werden, dürfen die Kinder die Schule nicht besuchen. Erst nach erfolgreicher Behandlung und mit ärztlicher Bescheinigung ist ein Schulbesuch wieder möglich.
Krankmeldung
Kann Ihr Kind wegen Krankheit den Unterricht nicht besuchen, geben Sie bitte vor Unterrichtsbeginn Bescheid. Dies kann durch einen Anruf im Sekretariat der Schule (Anrufbeantworter) oder durch Mitteilung über die Stay Informed App geschehen. Besucht ihr Kind den Ganztag, müssen Sie es auch vom Mittagessen abmelden. Sollte ihr Kind am Sportunterricht nicht teilnehmen können, geben Sie ihm bitte eine schriftliche Entschuldigung mit. Ein Formular finden Sie unter den Downloads.
L
Lernmittel
Benötigte Bücher und Arbeitshefte werden ihrem Kind leihweise zur Verfügung gestellt und müssen zu Schuljahresende wieder zurückgegeben werden. Bitte weisen Sie ihr Kind darauf hin, diese sorgfältig zu behandeln. Um Verschmutzungen zu vermeiden, sollten die Leihbücher mit Umschlägen versehen werden. Beschädigte und verschmutzte Bücher und Arbeitshefte müssen anteilig bezahlt werden.
LRS
Kindern mit Lese- und/oder Rechtschreibschwäche fällt das Lesen lernen und das fehlerlose Schreiben besonders schwer. Sie benötigen für besondere Unterstützung beim täglichen Lernen. Wurde eine LRS-Schwäche festgestellt, werden die entsprechenden Leistungen im Fach Deutsch zurückhaltender bewertet. Dies wird auch im Zeugnis vermerkt.
M
Miteinander
Nur wenn wir alle wohlwollend miteinander umgehen, ist ein angenehmes Schulklima möglich. Im „Miteinander" wurden wichtige Punkte notiert. Sie werden jährlich mit den Schülern vertraglich vereinbart.
Mobbing
Unter Mobbing versteht man, wenn jemand fortgesetzt schikaniert oder gequält wird. Wenn Schule und Elternhaus gemeinsam auf respektvollen Umgang achten, kann dies weitestgehend vermieden werden. Sollten Sie jedoch den Verdacht haben, dass jemand an unserer Schule gemobbt wird, bitten wir Sie, dies unverzüglich zu melden.
Muttersprachlicher Unterricht
An unserer Schule besteht die Möglichkeit, am türkisch- muttersprachlichen Unterricht teilzunehmen. Dieser Unterricht wird über die Konsulate geregelt.
N
Noten
Die schriftlichen, mündlichen und praktischen Leistungen der Schüler werden von den Lehrkräften bewertet. Die Notenstufen sind festgelegt.
- sehr gut (1) Die Note „sehr gut" soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen in besonderem Maße entspricht.
- gut (2) Die Note „gut" soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen voll entspricht.
- befriedigend (3) Die Note „befriedigend" soll erteilt werden, wenn die Leistung im Allgemeinen den Anforderungen entspricht.
- ausreichend (4) Die Note „ausreichend" soll erteilt werden, wenn die Leistung zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen nach entspricht.
- mangelhaft (5) Die Note „mangelhaft" soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können.
- ungenügend (6) Die Note „ungenügend" soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen nicht entspricht und selbst die Grundkenntnisse so lückenhaft sind, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können.
P
Pauschalbetrag
Zu Beginn eines jeden Schuljahres wird in allen Grundschulen der Stadt Furtwangen von den Klassenlehrern der Betrag von 10€ pro Schüler eingesammelt. Dieses Geld dient dazu die Kosten für Kleinmaterialien wie Bastelbedarf, Kopien, Arbeitshefte etc. zu begleichen.
Pausen
Der Schulvormittag wird durch drei Pausen unterteilt. erste Pause: nach der 1. Stunde 8.35 Uhr - 8.40 Uhr zweite Pause: nach der 3. Stunde 10.10 Uhr - 10.30 Uhr dritte Pause: nach der 5. Stunde 12.00 Uhr - 12.05 Uhr
R
Referendar
Referendar ist die Bezeichnung für einen Lehrer während seiner praktischen Ausbildung.
Regenpause
Sollte es wetterbedingt nicht möglich sein, die große Pause im Schulhof zu verbringen, besteht für die Schüler und Schülerinnen die Möglichkeit, sich ruhig in den Klassenzimmern aufzuhalten oder zum Spielen in den Eingangsbereich zu gehen.
S
Schneetag
Der Termin des Schneetages wird bereits am Schuljahresbeginn festgelegt, da er klassenübergreifend veranstaltet werden soll. Bei zu geringer Schneelage muss dieser Termin ausfallen. Es besteht für die einzelnen Klassen jedoch die Möglichkeit, in Einzelregie kurzfristig zum Schlittenfahren zu gehen.
Schulfest
lm zweijährigen Turnus findet an unserer Schule ein Schulfest statt. Der Termin und das Motto werden zu Schuljahresbeginn festgelegt. Schüler, Eltern und Lehrer übernehmen Aufgaben für den Erfolg des Festes.
Schulkonferenz
Die Schulkonferenz setzt sich zusammen aus dem Schulleiter als Vorsitzenden und dem Elternbeiratsvorsitzenden als Stellvertreter, sowie 3 Vertretern der Lehrer und 3 Vertretern der Eltern. Mindestens 1-mal im Schulhalbjahr findet eine Sitzung statt. Die Aufgabe besteht darin, das Zusammenarbeiten von Schulleitung, Eltern und Lehrer zu fördern. Weitere Information: Landesrecht BW, Schulgesetz
Schulordnung
An unserer Schule soll ein höflicher Umgangston herrschen und wir wollen allen anwesenden Personen respektvoll begegnen. In einer Schulordnung sind alle Punkte notiert‚ auf die geachtet werden sollen, damit alle gerne und ohne Angst in die Schule kommen. Unter „Downloads“ zu finden
Schulpflicht
In Deutschland besteht Schulpflicht. Die Schulpflicht beinhaltet den regelmäßigen Besuch des Unterrichts und der verbindlichen Schulveranstaltungen. Auf Antrag können Schüler von dieser Pflicht befreit werden. Siehe auch Beurlaubung
Schulträger
Der Schulträger unserer Schule ist die Stadt Furtwangen. Sie unterhält die Schulgebäude und Schulräume, beschafft die Lehr- und Lernmittel und ist für die Bediensteten verantwortlich, die nicht im Dienst des Landes Baden-Württemberg stehen. Weitere Information: Landesrecht BW, Schulgesetz
Schülerveranstaltungen
Schulveranstaltungen dienen dazu, den Unterricht zu ergänzen. Zu Schulveranstaltungen gehören: Wandertag, Schwimmunterricht, Lehrgänge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche‚ etc. Für die Schüler besteht laut Schulgesetz eine Teilnahmepflicht. Nur in begründeten Fällen kann eine Befreiung ausgesprochen werden. Wie bei Schulunfällen besteht bei diesen Veranstaltungen ein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz.
Schulweg
Der Schulweg ist der sicherste Weg zwischen der Wohnung eines Schülers und seiner Schule. Es dürfen keine Umwege gemacht werden z.B. zum Einkaufen. Der Schulweg muss mit den Kindern eingeübt sein. Übersteigt der Schulweg 2 km, gibt es Zuschüsse für Schülertickets.
Sekretariat
Unsere Sekretärin Frau Möller ist gerne bereit, Ihre organisatorischen Fragen zu beantworten. Sie können sie täglich zwischen 8:00 und 12:00 Uhr unter der Nummer 07723 – 6568200 erreichen. Sollten Sie außerhalb der Zeiten anrufen, können Sie gerne auf unser Band sprechen.
Sprechzeiten
Der erste Elternsprechtag wird zwischen den Herbst- und den Weihnachtsferien terminiert. Der zweite Termin besteht für die Klassen 1 und 2 zum Schulhalbjahr. Bei Klasse 4 fällt dieser Termin mit den Beratungsgesprächen zusammen. Für Klasse 3 wird ein Extratermin angeboten, der ihnen auch zum Schuljahresbeginn mitgeteilt wird. Außerdem haben Sie jederzeit die Möglichkeit Gesprächstermine mit den Lehrkräften zu vereinbaren. Bitte haben Sie Verständnis, dass während der Unterrichtszeiten keine Gespräche geführt werden können.
T
Theatervorstellungen
Wir bemühen uns, in jedem Schuljahr den Kindern die Möglichkeit zu bieten, eine Aufführung zu besuchen.
U
Unfälle
Unfälle während des Schulbetriebes oder auf dem Weg zur Schule bzw. nach Hause sind Schulunfälle. Sie müssen in jedem Fall im Sekretariat gemeldet werden, damit eine Unfallmeldung ausgefüllt werden kann. Ich bitte alle Eltern, dies zu beachten. Die Eltern können eine Abschrift bekommen.
Unterrichtszeiten
- Stunde 7.50 Uhr - 8.35 Uhr
Pause 5 Minuten
- Stunde 8.40 Uhr - 9. 25 Uhr
- Stunde 9.25 Uhr - 10.10 Uhr
Pause 20 Minuten
- Stunde 10.30 Uhr - 11.15 Uhr
- Stunde 11.15 Uhr - 12. 00 Uhr
Pause 5 Minuten
- Stunde 12.05 Uhr - 12.50 Uhr
Ganztag Hausaufgabe:13.30 Uhr - 14.30 Uhr Projekt: 14.45 Uhr - 15.45 Uhr
V
VERA
VERA ist die Abkürzung für Vergleichsarbeiten. Diese werden seit dem Schuljahr 2008/2009 in der Klasse 3 durchgeführt. Das Landesinstitut für Schulentwicklung sieht in diesem Verfahren eine Möglichkeit der Weiterentwicklung der Schulen.
Verkehrssicherheit
Kinder sind die schwächsten Verkehrsteilnehmer und bedürfen deshalb besonderen Schutzes. Da sie Verkehrssituationen anders wahrnehmen als Erwachsene, müssen sie bereits vor dem Schuleintritt auf Gefahren im Straßenverkehr hingewiesen werden. Dazu gehört auch das Trainieren des Schulweges. In der Schule wird dieser Aspekt wieder aufgenommen und durch allgemeine Regeln erweitert. Des Weiteren werden aber auch Sozial- Umwelt- und Gesundheitsaspekte angesprochen um die Schüler zu erantwortlichen Verkehrsteilnehmer zu schulen. Dazu wird jährlich ein Verkehrstag durchgeführt.
Verlässliche Unterrichtszeiten
Alle Schülerinnen und Schüler werden, auch bei Unterrichtsausfall durch Krankheit der Lehrkraft, zwischen 8.40 Uhr und 12.00 Uhr in der Schule betreut. Bei besonderen Veranstaltungen der Schule besteht die Möglichkeit, dass Ihr Kind früher nach Hause kommen kann oder später zur Schule geht, wenn dem Klassenlehrer eine schriftliche Bestätigung vorliegt.
Versicherung
Die Schüler sind gegen Unfall durch die amtliche Schülerunfallversicherung geschützt. Einige Risiken sind jedoch hierdurch nicht abgesichert. Die Eltern können deshalb für Ihre Kinder eine Versicherung abschließen, die je Schüler 1 Euro kostet. Es handelt sich hierbei um eine kombinierte Unfall-‚ Haftpflicht- und Sachschadenversicherung. Das Merkblatt dazu kann ihr Kind, wenn Sie das wünschen, auf dem Sekretariat bei Fr. Wehrle holen. Der Einzug der Versicherungsbeiträge erfolgt durch die Klassenlehrer.
VKL
Unter VKL — Unterricht versteht man eine Sprachförderung für Kinder mit Migrationshintergrund. An unserer Schule findet dieser hauptsächlich integrativ statt. Das bedeutet, dass eine Lehrkraft zusätzlich im Unterricht anwesend ist, die auftretende Probleme gleich klären kann oder den durchgesprochenen Unterrichtsstoff separat weiter vertieft. Einige Stunden werden als Zusatzunterricht gegeben, in denen spezielle Probleme aufgearbeitet oder schwerpunktmäßig Besonderheiten der deutschen Sprache eingeübt werden.
W
Wertsachen
Es gibt an unserer Schule keine Möglichkeit, Gegenstände sicher wegzuschließen. Für Wertgegenstände, die die Kinder in die Schule mitbringen und die nicht unmittelbar mit dem Unterricht zusammenhängen, kann keine Haftung übernommen werden.
Z
Zeugnis
Man unterscheidet Halbjahresinformation, Schulbericht und Jahreszeugnis. in Klasse 1 und 2 finden zum Halbjahr Elterngespräche statt. Zum Schuljahresende bekommen die Kinder einen Schulbericht über ihre Leistungen. Dies wird unterteilt in Verhalten, Arbeit und Lernen. Die ersten zwei Noten stehen am Ende der Klasse 2 für die Fächer Deutsch und Mathematik. In Klasse 3 und 4 erhalten die Schüler zum ersten Schulhalbjahr eine schriftliche Information über ihre Leistungen in den einzelnen Unterrichtsfächern in den ganzen Noten, ganze Noten mit Notentendenz (Plus oder Minus) und halbe Noten zulässig sind. Die Jahreszeugnisse enthalten nur ganze Noten, sowie eine allgemeine Beschreibung des Arbeitsverhaltens der Schüler.