Unsere Schule von A bis Z

A

Der Adventsimpuls ist eine schulische Veranstaltung, die während des Unterrichtsvormittags durchgeführt wird. Nach Absprache mit Pfarrer Sohn findet diese Feierstunde 3-4 mal im Advent statt.

Im Stundenplan der 1. Klasse wird der Unterricht mit der Bezeichnung AU = Anfangsunterricht ausgewiesen. Um den Kindern den Übergang in die Schule und somit zum zielorientierten Lernen zu erleichtern, wird am Anfang sehr auf die Bedürfnisse der Kinder eingegangen. Der Unterricht erfolgt vielfach fächerübergreifend.

Anne Frank ist die Namensgeberin unserer Schule. Bekannt wurde das jüdische Mädchen durch die Veröffentlichung ihres Tagebuches durch ihren Vater, der als Einziger der Familie den Holocaust überlebte. Anne stirbt 15-jährig im Lager Bergen-Belsen.

Am Gedenktag an die Opfer des Nationalsozialismus am 27. Januar führen wir altersgerechte Projekte durch, die das Schicksal dieses jüdischen Mädchens beleuchten.

Für unsere Schüler besteht Schulpflicht. Die Schülerinnen und Schüler müssen dieser Anwesenheitspflicht gerecht werden und pünktlich zum Unterrichtsbeginn erscheinen. Das Verlassen des Schulgeländes vor Unterrichtsschluss ist nur bei entsprechender Kenntnis der Klassenleitung und zu dieser Zeit unterrichtenden Lehrkraft gestattet.

Arztbesuche, die während der Schulzeit oder im Ganztag stattfinden müssen, bitten wir unaufgefordert mit einer ärztlichen Bescheinigung am darauffolgenden Schultag zu entschuldigen.

Aufsicht: Während des Unterrichts, kurz vor und nach dem Unterricht und in den Pausen werden die Schüler von Lehrkräften beaufsichtigt. Die aufsichtsführende Lehrkraft achtet auf die Einhaltung der Regeln und ist Ansprechpartner bei Streitigkeiten. Bei einem Unfall leitet sie erforderliche Schritte ein. Nach dem Unterricht verlassen die Schülerinnen und Schüler zügig das Schulgelände. Der Schulweg unterliegt nicht mehr der Aufsichtspflicht der Lehrkräfte. Für Kinder im Ganztag stehen bei allen Aktionen Aufsichtskräfte zur Verfügung. Anweisungen dieser Kräfte sind von den Kindern zu befolgen.

B

 

Soll Ihr Kind den Religionsunterricht der eigenen Konfession nicht besuchen, haben Sie die Möglichkeit, es aus Glaubens- und Gewissensgründen abzumelden. Eine schriftliche Erklärung hierfür muss für das erste Schulhalbjahr spätestens innerhalb von zwei Wochen nach den Sommerferien, für das zweite Schulhalbjahr spätestens zwei Wochen nach Halbjahresbeginn bei der Schulleitung eingegangen sein. Eine Befreiung vom Religionsunterricht ist also grundsätzlich nur zu den Schulhalbjahren möglich.

Grundsätzlich gilt: Sobald im Voraus bekannt ist, dass ein Kind nicht zur Schule kommen kann, müssen die Eltern einen Antrag auf Unterrichtsbefreiung stellen. In diesem Fall können die Klassenlehrer ein Kind bis zu 2 Tagen, der Schulleiter bis zu 2 Wochen im Vierteljahr beurlauben. Dies erfordert aber, möglichst schon eine Woche im Voraus, einen schriftlichen Antrag der Erziehungsberechtigten beim Klassenlehrer oder bei der Schulleitung. In diesem Fall muss der Grund für die Beurlaubung genannt werden. Wichtig: Vor und nach den Ferien ist eine Beurlaubung nur in besonders begründeten Ausnahmefällen möglich. Diese kann dann nicht mehr vom Klassenlehrer, sondern ausschließlich durch die Schulleitung ausgesprochen werden. Ein Formblatt hierfür erhalten Sie im Sekretariat.

Jeder Schule stehen 8 bewegliche Ferientage zu. Diese werden mit den anderen Schulen der Stadt abgestimmt, sind innerstädtisch also einheitlich. Die beweglichen Ferientage sind im Jahreskalender ausgewiesen.

Regelmäßige Buchpräsentationen (i. d. R. in Klasse 2 und 4) im Fach Deutsch sind durch den Bildungsplan vorgeschrieben. Die Präsentationen werden im Deutschunterricht vorbereitet. Die Form der Präsentation legt der jeweilige Deutschlehrer fest.

Zwei Mal jährlich werden an unserer Schule Bundesjugendspiele durchgeführt. Die Winterbundesjugendspiele im Turnen finden für die Klassen 1 in der Festhalle, für die Klassen 2-4 in der Robert Gerwig Halle statt. Die Sommerbundesjugendspiele Leichtathletik finden für alle Klassen im Furtwanger Stadion statt. Die Siegerehrungen werden später, also nicht am Tag der Bundesjugendspiele, vorgenommen.

E

 

Die Einschulung der neuen Erstklässler findet in der ersten Schulwoche des neuen Schuljahres statt. Der Tag der Einschulung wird von der Schulkonferenz beschlossen. Die Eltern erhalten diesen Termin zusammen mit den Einschulungsunterlagen. Der Termin wird auch in der Presse veröffentlicht. Der Einschulungstag beginnt in aller Regel mit einem ökumenischen Gottesdienst (freiwillig) in der katholischen Kirche St. Cyriak. Im Anschluss daran findet eine Feierstunde im Musiksaal der Anne-Frank-Grundschule statt. Zu dieser bereiten die Zweitklässler ein kleines Begrüßungsprogramm vor. Im Anschluss begeben sich die Erstklässler mit ihrem Klassenlehrer zur ersten „Unterrichtsstunde“. Der Freundeskreis bewirtet währenddessen die Angehörigen mit Kaffee, Kuchen und Getränken.

Rektorat, Sekretariat und Kollegium haben eigene E-Mailadressen, unter der Sie, entsprechend Ihrer Anliegen, mit den jeweiligen Personen Kontakt aufnehmen können. Sie finden diese im Hausaufgabenheft Ihrer Kinder.

Alle Klassenelternvertreter und deren Stellvertreter bilden den Elternbeirat der Schule. Diese wählen einen Vorsitzenden (Elternbeiratsvorsitzenden) und seinen Stellvertreter. Ebenso wählt der Elternbeirat aus diesem Gremium die Elternvertreter in die Schulkonferenz. Die Anzahl der Elternvertreter richtet sich nach der Schulgröße. Der Elternbeiratsvorsitzende ist Kraft Amtes Mitglied der Schulkonferenz und dort Stellvertreter der Schulleitung. Die Aufgabe der Elternvertreter ist es unter anderem das Interesse und die Verantwortung der Eltern an der Erziehung zu waren und Gelegenheit, zur Information und Aussprache zu geben.

Elternmitarbeit: Die Eltern haben vielfältige Möglichkeiten, sich aktiv und konstruktiv am Schulleben zu beteiligen. Möglichkeiten hierfür, um nur einige zu nennen, sind z.B.: Mitarbeit in verschiedenen Gremien wie beispielsweise Klassenpflegschaft, Elternbeirat, Gesamtelternbeirat, Schulkonferenz, Mitgliedschaft im Förderverein, als Begleitpersonen bei Schulveranstaltungen, als Helfer bei den Bundesjugendspielen. Eine positive Einstellung der Eltern zur Schule überträgt sich auch immer auf die Einstellung der Kinder gegenüber der Schule und fördert erwiesenermaßen auch den Lernerfolg der Schüler und Schülerinnen.

An Elternsprechtagen, die im Terminkalender ausgewiesen sind, besteht für alle Eltern die Möglichkeit, sich bei den Klassen- und Fachlehrern über den Leistungsstand der Kinder zu informieren. Die Terminierung liegt in der Hand des Klassenlehrers, er koordiniert auch die Termine mit den Fachlehrern, sofern Sie das wünschen. Beachten Sie bitte, dass es sich bei diesen Terminen nur um relativ kurze Gespräche handeln kann. Bei besonderem Gesprächsbedarf steht Ihnen das Lehrpersonal nach einer separaten Terminabsprache für ausführlichere Gespräche gerne zur Verfügung.

Entschuldigungen (siehe auch Krankmeldungen): Sollte Ihr Kind krank sein, melden Sie das bitte am Tag des Fehlens bis 8.30 Uhr in der Schule und hinterlassen Sie eine kurze Information auf dem Anrufbeantworter oder schreiben Sie eine Nachricht über die Stay Informed App. Geben Sie Namen und Klasse des Kindes an und nennen Sie, sofern sich das abschätzen lässt, wie lange Ihr Kind voraussichtlich fehlen wird. Dann brauchen Sie bei längerer Krankheit auch nicht täglich anzurufen. Geben Sie Ihrem Kind, sobald es wieder gesund ist, eine schriftliche Entschuldigung oder ein ärztliches Attest mit. Ärztliche Atteste sind immer dann erforderlich, wenn ein Kind an einer meldepflichtigen Krankheit (vgl. Infektionsschutz) litt. Ärztliche Atteste können auch verlangt werden, wenn das Kind unverhältnismäßig oft fehlt.

F

 

Eine Ferienübersicht erhalten Sie in der Stay Informed App oder auf der Homepage im Kalender. Beachten Sie in besonderen Fällen bitte den Punkt „Beurlaubung“ vor den Ferien.

Fördervereine ermöglichen einer Schule Unterstützung, wann immer die schulischen materiellen und finanziellen Kapazitäten nicht mehr ausreichen. Darüber hinaus bereichern sie das Schulleben durch vielfältige Aktivitäten und Aktionen, die ohne diese Unterstützung von vorne herein gar nicht möglich wären. Auch die Anne-Frank-Schule ist stolz auf ihren Förderverein. Der Förderverein unterstützt die Schule finanziell bei Veranstaltungen und stellt Mittel für Anschaffungen zur Verfügung, die aus dem zur Verfügung stehenden Schuletat nicht zu stemmen wären. Dafür sind wir überaus dankbar. Werden auch Sie Mitglied des Fördervereins und unterstützen Sie die vielfältigen Aktionen zum Wohle Ihrer Kinder! Mitgliedsbeiträge sind grundsätzlich steuerlich absetzbar. Der Freundeskreis freut sich immer auf neue Mitglieder über jede Form Ihrer Mitwirkung. Kontakt: foerderverein@afs-furtwangen.de

Eine (einmalig durchführbare) freiwillige Wiederholung einer Klasse ist immer dann angeraten, wenn die Versetzung eines Schülers zwar noch möglich, aber der schulische Erfolg in der nächsten Klassenstufe zweifelhaft oder sogar ganz ausgeschlossen ist. Alle Lehrkräfte sind erfahren genug, dies richtig abschätzen zu können und werden Sie diesbezüglich rechtzeitig und ausführlich beraten. Dennoch liegt die Entscheidung in Ihrem Ermessen. Beachten Sie bitte im Falle einer freiwilligen Wiederholungen die Rechtsgrundlage aus dem Schulgesetz:     §5 Freiwillige Wiederholung einer Klasse (1) Schülerinnen und Schülern der Klassen 1 bis 4 wird auf Antrag der Erziehungsberechtigten einmal während des Besuchs dieser Klassen gestattet, eine Klasse freiwillig zu wiederholen. Die freiwillige Wiederholung ist zulässig am Ende der Klasse 1, während der Klasse 2, in den Klassen 3 und 4 in der Regel nur zum Ende eines Schulhalbjahres; über Ausnahmen entscheidet der Schulleiter. (2) Die freiwillige Wiederholung hat zur Folge, dass die zuletzt ausgesprochene Versetzung rückwirkend als nicht mehr getroffen gilt. Die freiwillige Wiederholung ist im Zeugnis mit »wiederholt freiwillig« zu vermerken.

Die Frühaufsicht beginnt um 7.35 Uhr auf dem Pausenhof von Pavillon II für die Kinder, die zur ersten Stunde Unterricht haben. Ganztagskinder, die keinen Unterricht haben, treffen sich unaufgefordert im Pavillon II und werden dort betreut. Der Ganztagsraum darf nur nach Absprache mit der Aufsicht verlassen werden. Während der Aufsichtszeit gelten die Regeln der Schulordnung. Falls Ihr Kind nicht im der Ganztagsbetreuung angemeldet ist, Sie aber eine Frühbetreuung wünschen, erhalten Sie bei Frau Möller im Sekretariat ein Anmeldeformular. 

Das erste Frühstück sollten die Kinder zu Hause eingenommen haben. Ihr zweites Frühstück nehmen die Kinder in der Regel vor der großen Pause ein. Das Vesper sollte ausgewogen sein und je nach Größe des ersten Frühstücks in der Menge angemessen. 

Es kommt immer wieder vor, dass Kinder Sachen verlegen, verlieren oder vergessen. Falls es sich hierbei um Kleidungsstücke oder um Gegenstände geringeren Wertes handelt, die im und auf dem Schulgelände gefunden werden, werden diese im II. Pavillon vor dem Sekretariat abgegeben und können dort in der Fundkiste abgeholt werden. Verlorengegangene Wertsachen hingegen werden entweder im Sekretariat oder im Rektorat bis zur Abholung hinterlegt und nicht an andere Stellen übergeben.

G

 

Die Anne-Frank-Schule ist eine offene Ganztagsschule. Ihr Kind wird vor und nach dem Unterricht betreut, nimmt an der Schule eine Mahlzeit ein und besucht nach den Hausaufgaben eines der Angebote. Sie haben die Möglichkeit, ihr Kind für Montag, Dienstag und Donnerstag anzumelden. Die Anmeldung ist verbindlich für ein ganzes Schuljahr. Kinder im ersten Schuljahr können die Tage auch schrittweise bis zu den Herbstferien erhöhen. Weitere Informationen finden Sie bei den Downloads.

In regelmäßigen Abständen, insbesondere vor Ferienabschnitten anlässlich eines kirchlichen Festes (z.B. Weihnachten, Ostern, Pfingsten), werden in der altkatholischen Kirche jeweils in der 1. Stunde ökumenische Schülergottesdienste gehalten. Die Termine sind in der Jahresplanung festgehalten. Die Teilnahme ist zwar freiwillig, aber wünschenswert. Es gibt während der 1. Stunde, in welcher der Gottesdienst stattfindet, eine Beaufsichtigung an der Schule für die Kinder, die im Ganztag angemeldet sind und nicht am Gottesdienst teilnehmen. Falls Sie nicht möchten, dass Ihr Kind am Gottesdienst teilnimmt, schicken Sie es bitte erst zur 2. Stunde in die Schule. Selbstverständlich sind auch Sie jederzeit zum Schülergottesdienst eingeladen!

H

Ihr Kind benötigt in der Schule kein Handy oder eine Smartwatch. Erforderliche Telefonate zu gegebenem Anlass werden über das Sekretariat, das Rektorat oder über das Kollegium abgewickelt. Sollte Ihr Kind aus zwingenden Gründen dennoch ein Handy mit sich führen, muss dies während der Schul- und Pausenzeit entweder auf „stumm“ oder komplett ausgestellt, vor allem aber vom Kind selbst sicher verwahrt werden. Bei Verlust übernimmt die Schule keine Haftung.

Halbjahresinformation Siehe Zeugnis

Hausaufgaben dienen dazu, Gelerntes zu üben oder zu vertiefen, Angefangenes fertigzustellen oder etwas für den kommenden Unterricht vorzubereiten. Die Hausaufgaben werden von den Kindern im Unterricht aufgeschrieben. Die reine Arbeitszeit soll bei Erstklässlern durchschnittlich 30-40 Minuten, bei Viertklässlern bei etwa einer Stunde liegen. Großen Wert soll darauf gelegt werden, dass die Kinder ihre Aufgaben selbstständig erledigen. Sollte ihr Kind aus gegebenem Anlass das Hausaufgabenpensum einmal nicht schaffen, schreiben Sie bitte eine kurze Notiz an den Lehrer.

Während der Unterrichtszeit tragen die Kinder im Schulgebäude Hausschuhe. Diese werden in den jeweiligen Regalen vor den Klassenzimmern aufbewahrt.

In der Hofpause finden sich die Schüler im Pausenhof ein. Unter Beachtung der aufgestellten Regeln können sich die Schülerinnen und Schüler dort frei bewegen und die zur Verfügung gestellten Geräte und Spielsachen benutzen.

I

Einige Krankheiten sind wegen ihrer hohen Ansteckungsgefahr meldepflichtig. Damit sich die Erreger nicht verbreiten können, dürfen infizierte Personen bis zum Ende der Erkrankung die Schule nicht besuchen. Bei Schulantritt ist ein ärztliches Attest vorzulegen, dass das Kind frei von ansteckenden Krankheiten ist. Die meldepflichtigen Krankheiten sind im Infektionsschutzgesetz aufgelistet.

J

Jugendbegleiter sind außerschulische Mitarbeiter, die durch ihr spezielles Wissen dazu beitragen, das schulische Angebot zu bereichern. An der Anne-Frank-Schule arbeiten die Jugendbegleiter als Projektleiter im Ganztag.

Die Jugendmusikschule ist seit vielen Jahren Kooperationspartner der Anne-Frank-Schule. Jedes Jahr stellen Musiklehrer der JMS das von ihnen unterrichtete Musikinstrument vor. Im Anschluss haben die Kinder die Möglichkeit, diese Instrumente auszuprobieren. Bei Interesse können die Kinder zu günstigen Konditionen den Musikunterricht der JMS besuchen. Dieser findet nach Absprache mit den jeweiligen Musiklehrern statt, z.B. als Einzel- oder Gruppenunterricht.

K

Alle Lehrer, die an der Klasse unterrichten, bilden die Klassenkonferenz. Sie entscheiden über Fragen der Erziehung und Unterrichtsarbeit der Klasse.

Eltern und Schule haben eine gemeinsame Verantwortung für die Erziehung der Kinder, weswegen eine gute Zusammenarbeit beider angestrebt werden sollte. Mindestens einmal pro Schulhalbjahr treffen sich die Eltern einer Klasse zur Klassenpflegschaft. Hier werden Fragen und Anregungen, die die gesamte Klasse betreffen, besprochen. Zur 1. Klassenpflegschaft im Schuljahr erfolgt die Einladung durch die Schulleitung. Bei dieser wird der Klassenelternvertreter und sein Stellvertreter gewählt. Der Klassenelternvertreter ist Vorsitzender dieses Gremiums und lädt zu weiteren Pflegschaften innerhalb eines Schuljahres ein. Eine Sitzung muss einberufen werden, wenn ein Viertel der Eltern, die Schulleitung, der Elternbeiratsvorsitzende oder der Klassenlehrer dies fordert.

Wenn in einer Klasse Kopfäuse auftreten, bekommen die Kinder dieser Klasse ein Informationsschreiben mit. Bitte kontrollieren Sie in der folgenden Zeit die Haare Ihres Kindes sehr sorgfältig. Sollten Nissen oder Läuse entdeckt werden, dürfen die Kinder die Schule nicht besuchen. Erst nach erfolgreicher Behandlung und mit ärztlicher Bescheinigung ist ein Schulbesuch wieder möglich.

Kann Ihr Kind den Unterricht wegen Krankheit nicht wahrnehmen, rufen Sie bitte bis 8.30 Uhr in der Schule an und sprechen Sie eine kurze Nachricht auf den Anrufbeantworter. Alternativ können Sie Ihr Kind über die Stay Informed App entschuldigen. Vergessen Sie bitte nicht, den Namen und die Klasse des Kindes zu erwähnen. Sollte Ihr Kind lediglich nicht am Sportunterricht teilnehmen können, geben Sie ihm für diese Stunden bitte eine schriftliche Entschuldigung mit. Für schriftliche Entschuldigungen können Sie gerne die Vorlage aus den Downloads nutzen. 

L

Benötigte Lernmittel werden Ihrem Kind leihweise zur Verfügung gestellt und müssen am Ende eines Schuljahres wieder zurückgegeben werden. Um Verschmutzungen zu vermeiden, versehen Sie die Bücher bitte mit einem Bucheinband und sorgen Sie dafür, dass die Bücher pfleglich behandelt werden. Im Buchdeckel finden Sie einen Schulstempel, der von Ihnen auszufüllen und zu unterschreiben ist. Am Ende des Schuljahres müssen beschädigte, verschmutzte oder verloren gegangene Bücher anteilig von Ihnen ersetzt werden. Sogenanntes „Verschleißmaterial“ (z. B. Arbeits- oder Übungshefte) ist Besitz der Kinder über und muss nicht zurückgegeben, jedoch bei Verlust ersetzt werden.

M

Nur wenn wir alle wohlwollend miteinander umgehen, ist ein angenehmes Schulklima möglich. Im „Miteinander“ wurden wichtige Punkte notiert. Sie werden jährlich mit den Schülern vertraglich vereinbart.

Unter Mobbing versteht man, wenn jemand fortgesetzt schikaniert oder gequält wird. Wenn Schule und Elternhaus gemeinsam auf respektvollen Umgang achten, kann dies weitgehend vermieden werden. Sollten sie jedoch den Verdacht haben, dass jemand an unserer Schule gemobbt wird, bitten wir Sie, dies unverzüglich zu melden.

An unserer Schule besteht die Möglichkeit, am türkischmuttersprachlichen Unterricht teilzunehmen. Der italienischmuttersprachliche Unterricht wird an der Friedrichschule erteilt. Der muttersprachliche Unterricht wird über die Konsulate geregelt.

N

Der Grundgedanke der Naturpark-Schulen ist, Kindern und Jugendlichen auf bildungsplanorientierter Basis Themen aus den Bereichen Natur und Kultur mit außerschulischen Partnern zu vermitteln. Diese Themen werden verbindlich und dauerhaft mit hohem Praxisbezug im Lehrplan verankert. Das Programm Naturpark-Schule gibt es seit 2011 im Südschwarzwald. https://www.naturpark-suedschwarzwald.de/de/freizeit-sport/naturpark-schulen.php

 

Die schriftlichen, mündlichen und praktischen Leistungen der Schüler werden von den Lehrkräften bewertet. Die Notenstufen sind festgelegt.

  1. Die Note „sehr gut“ (1) soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen in besonderem Maße entspricht.
  2. Die Note „gut“ (2) soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen voll entspricht.
  3. Die Note „befriedigend“ (3) soll erteilt werden, wenn die Leistung im Allgemeinen den Anforderungen entspricht.
  4. Die Note „ausreichend“ (4) soll erteilt werden, wenn die Leistung zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht.
  5. Die Note „mangelhaft“ (5)soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können.
  6. Die Note „ungenügend“ soll erteilt werden, wenn die Leistungen den Anforderungen nicht entspricht und selbst die Grundkenntnisse so lückenhaft sind, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können.

P

Der Schulvormittag wird durch drei Pausen unterteilt.

  1. Pause nach der ersten Stunde 8.35 Uhr bis 8.40 Uhr.
  2. Pause nach der dritten Stunde 10:00 Uhr bis 10.30 Uhr.
  3. Pause nach der fünften Stunde 12:00 Uhr bis 12:05 Uhr.

R

Regenpause: Sollte es wetterbedingt nicht möglich sein, die große Pause im Freien zu verbringen, bleiben die Schüler im Schulhaus in den jeweiligen Klassenzimmern oder Fluren. Aus Sicherheitsgründen ist es den Kindern nicht erlaubt, in den Gängen über die Maßen zu toben oder zu rennen. In jedem Pavillon führt mindestens eine Lehrkraft die Pausenaufsicht.

S